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Apostillen und Legalisationen

Ansprechpartnerin

Frau Heitkamp

Tel.: 0541-315 1276

Zimmer: 178




Sprechzeiten:


Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr

sowie

Freitag (und vor Feiertagen) von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr



Antrag:

Bitte richten Sie den Antrag auf dem Postweg an:

Landgericht Osnabrück
Apostillen / Legalisationen
Neumarkt 2
49074 Osnabrück


Hierzu können Sie den anliegenden Link benutzen (Antragsformular).

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag das Land an, in welchem die Urkunde benötigt wird.

Kosten:
Je Urkunde entsteht eine Festgebühr in Höhe von 25,00 EUR.

Der Betrag kann durch Gerichtskostenmarke/Verrechnungsscheck oder durch elektronische Gerichtskostenmarke entrichtet werden.

Die Gerichtskostenmarke kann bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Osnabrück (Zimmer 37) erworben werden.


Aktueller Hinweis zur Bearbeitungszeit:

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Bearbeitung innerhalb von einem Tag nicht möglich.
Eine Abholung ist ebenfalls nicht möglich. Fertige Apostillen bzw. Legalisationen werden Ihnen per Post übersandt.


Zuständigkeiten:

Zuständigkeit des Landgericht Osnabrück:

  • Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Verträge)
  • Gerichtsurkunden des Landgerichts Osnabrück bzw. der Amtsgerichte Bad Iburg, Bersenbrück, Lingen, Meppen, Nordhorn, Papenburg sowie der in Osnabrück ansässigen Fachgerichte und hiesigen Staatsanwaltschaft

Zuständigkeit des Amtsgericht Osnabrück

Urteile, Beschlüsse, Auszüge aus Handelsregister usw., welche durch das Amtsgericht Osnabrück erstellt wurden. Diese reichen sie bitte direkt bei dem Amtsgericht Osnabrück ein.


Zuständigkeit der Polizeidirektion Osnabrück: Beglaubigungen | Polizeidirektion Osnabrück

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden) bis maximal sechs Monate nach Ausstellung, Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen bis maximal drei Monate nach Ausstellung.

  • Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (unabhängig vom Alter). Schulzeugnisse müssen jedoch durch die Landesschulbehörde (siehe Ansprechpartner), Hochschulabschlüsse durch die jeweilige Hochschule vorbeglaubigt werden.
  • Vorbeglaubigungen durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück (WHO-Zertifikate).



Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Notarinstituts: Arbeitshilfen Deutsches Notarinstitut

 

Bild zum Thema Gerichte Bildrechte: grafolux & eye-server
Antragsformular Apostillen bzw. Legalisationen

  Antragsformular Apostille/Legalisation
(PDF, 0,02 MB)

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