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Bewährungshilfe

Was ist eigentlich Bewährungshilfe?

Die Aufgaben der Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen sind im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetzbuch geregelt.

Das Gericht informiert die örtlich zuständige Bewährungshilfe, wenn die Vollstreckung einer Jugendstrafe bzw. Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen stehen den verurteilten Jugendlichen und Erwachsenen helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen aber auch die Auflagen und Weisungen, die das Gericht dem Verurteilten aufgegeben hat, z.B.

  • Schadenswiedergutmachung
  • Gemeinnützige Dienste
  • Zahlung einer Geldbusse
  • Erfüllung der Unterhaltspflicht
  • Therapieauflagen, etc.

Über die Entwicklung während der Bewährungszeit führen sie eine Akte und informieren das Gericht über die Lebensführung (d.h. über die Bereiche Wohnen, Arbeit/Ausbildung, Erfüllung der Auflagen, neue Straftaten) und geben Anregungen zum weiteren Bewährungsverlauf.

Das Betreuungsangebot umfasst:

  • Beratung und
  • Unterstützung bei Problemen im
  • zwischenmenschlichen Bereich und
  • Praktische Hilfen bei Problemen im Wohn- und Arbeitsbereich
  • bei Problemen im Umgang mit Behörden
  • bei finanziellen Problemen
  • Gesprächsangebote
  • Motivationsarbeit und
  • Vermittlung an Beratungsstellen und andere Institutionen.

Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen arbeiten einzelfallübergreifend und problemorientiert mit anderen Trägern und Institutionen zusammen (z.B. Straffälligenhilfe, Suchtberatungsstellen). Hausbesuche gehören zum Betreuungsangebot.

Die Betreuungsarbeit in der Bewährungshilfe erfolgt unter Zugrundelegung der anerkannten Methoden der Sozialarbeit.

Ziele

Ziel der fachlichen Arbeit der Bewährungshilfe ist es, die soziale Handlungskompetenz der Straffälligen (Klienten) zu verbessern (z.B. Umgang mit Konfliktsituationen, Hilfe zur Selbsthilfe). Hierdurch soll eine erneute Straffälligkeit verhindert werden.

Bewährungshilfe versteht sich als gesellschaftspolitisch geeignetes Instrument, einen stabilisierenden Einfluss auf straffällig gewordene Mitbürger auszuüben. Damit arbeitet sie zugleich präventiv.

Bewährungshilfe ist erheblich kostengünstiger als der stationäre Strafvollzug:

Die laufenden Kosten für einen Inhaftierten in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachen betragen ca. 72,-- € pro Tag (Bundestagsdrucksache 13/9329 v. 02.12.97). Die Errichtung eines Haftplatzes ist dabei nicht inbegriffen.

Die Kosten der Bewährungshilfe betragen dagegen ca. 2,-- € pro Tag und Klient.

Anschriften der Bewährungshilfebüros im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Osnabrück

Bewährungshilfe Bersenbrück
Telefonzentrale: 05439/ 608 300
Behörden-Fax: 05439/ 608 305
Stiftshof 6
49593 Bersenbrück
Bewährungshilfe Lingen
Telefonzentrale: 0591/ 97778-0
Behörden-Fax: 0591/ 97778-20
Mühlentorstrasse 18
49808 Lingen
Bewährungshilfe Meppen
Telefonzentrale: 05931/ 845030
Behörden-Fax: 05931/ 845036
Obergerichtsstraße 8
49716 Meppen
Bewährungshilfe Nordhorn
Telefonzentrale: 05921/-304507
Behörden-Fax: 05921/-3045090
Jahnstraße 6
48529 Nordhorn
Bewährungshilfe I Osnabrück
Telefonzentrale: 0541/ 66884-0
Behörden-Fax: 0541/ 66884-15
Schlosswall 6
49080 Osnabrück
Bewährungshilfe II Osnabrück
Telefonzentrale: 0541/ 35842-60
Behörden-Fax: 0541/ 35842-74
Neulandstraße 4
49084 Osnabrück
Bewährungshilfe Papenburg
Telefonzentrale: 04961/ 98239-10/11
Behörden-Fax: 04961/ 98239-14
Hermann-Lange-Straße 5
26871 Papenburg

Bewährungshilfe(Symbolbild) Bildrechte: Landgericht Osnabrück
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