"leer" Niedersachsen klar Logo

Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Zugang zum Gericht


Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich am Kollegienwall (Eingang des Amtsgerichts). Von dort sind über Fahrstühle und Automatiktüren auch die Räumlichkeiten des Landgerichts zu erreichen.
Wenn Sie Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter (Tel. 0541-315 0).

Verständigung in der mündlichen Verhandlung (Gehörlose Personen)


Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden ebenfalls gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Auf die Vorschrift des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen.



Zugänglichmachung von Dokumenten (Sehbehinderte Personen)


Eine blinde oder sehbehinderte Person, die Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist, kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente des gerichtlichen Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden; beispielsweise in Brailleschrift, als Audio-Dokument, in Großschrift oder als barrierefreies elektronisches Dokument. Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist. Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben. Soweit Sie eine besondere Zugänglichmachung wünschen, werden Sie gebeten, unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Auf die Vorschrift des § 191a Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen. Einzelheiten werden durch die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichmachungsverordnung) geregelt



Behindertengerechte Toiletten


Im Landgericht befindet sich zur Zeit keine behindertengerechte Toilette. Eine behindertengerechte Toilette finden Sie nur im Erdgeschoss des Amtsgerichts.

Parkmöglichkeiten


Unmittelbar neben dem Gebäude des Amtsgerichts befindet sich das Parkhaus "Kollegienwall". Das Parkhaus verfügt über Behindertenparkplätze.
Den Anfahrtsweg finden Sie hier.

Nachtbriefkasten


Der Nachtbriefkasten mit Fristenfunktion befindet sich links vom Haupteingang des Landgerichts (neben den Treppen) am Neumarkt und ist barrierefrei zu erreichen.


Bildrechte: Niedersächsischen Justizministeriums
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln