Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Will ein Bürger eine Klage erheben, muß er für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor oder beauftragt der Bürger aus anderen Gründen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, so muß er auch dessen Kosten zahlen. Dem Bürger, der sich gegen eine Klage wehren will, können ebenfalls Kosten entstehen.Die Prozeßkostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Prozeßführung ermöglichen.
Wer erhält Prozeßkostenhilfe?
Dazu schreibt das Gesetz vor:"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozeßkostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann besteht ein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.
Was umfaßt die Prozeßkostenhilfe?
Durch die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe wird die Partei von der Zahlung der Gerichts-und Anwaltskosten befreit. Soweit die Partei dazu in der Lage ist, muß sie sich allerdings an den Kosten des Prozesses beteiligen. Das Gericht ordnet dann an, welche Beträge oder welche monatlichen Raten sie an die Gerichtskasse zu zahlen hat.Die Prozeßkostenhilfe umfaßt nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei. Wer den Prozeß verliert, muß daher, auch wenn ihm Prozeßkostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners erstatten.
Wie erhält man Prozeßkostenhilfe?
Erforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag muß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dargestellt werden. Dabei sind die Beweismittel anzugeben.Dem Antrag sind außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung muß der vorliegende Vordruck benutzt werden.Das Gericht verfügt mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe über Mittel, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Es muß prüfen, ob ein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe besteht. Der Vordruck soll diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, daß Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.Lesen Sie den Vordruck sorgfältig durch und füllen Sie ihn gewissenhaft aus. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, wird Ihnen das Gericht oder Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.Sollte der Raum im Vordruck nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem besonderen Blatt machen. Bitte weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.Denken Sie bitte daran, die notwendigen Belege beizufügen. Das erübrigt Rückfragen, die das Verfahren verzögern.Unrichtige und unvollständige Angaben können zur Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe führen. Sie müssen dann die Kosten nachzahlen. Bewußt unrichtige oder unvollständige Angaben können auch eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
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