Bewährungshilfe
Was ist eigentlich Bewährungshilfe?
Die Aufgaben der Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen sind im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetzbuch geregelt.
Das Gericht informiert die örtlich zuständige Bewährungshilfe, wenn die Vollstreckung einer Jugendstrafe bzw. Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen stehen den verurteilten Jugendlichen und Erwachsenen helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen aber auch die Auflagen und Weisungen, die das Gericht dem Verurteilten aufgegeben hat, z.B.
- Schadenswiedergutmachung
- Gemeinnützige Dienste
- Zahlung einer Geldbusse
- Erfüllung der Unterhaltspflicht
- Therapieauflagen, etc.
Über die Entwicklung während der Bewährungszeit führen sie eine Akte und informieren das Gericht über die Lebensführung (d.h. über die Bereiche Wohnen, Arbeit/Ausbildung, Erfüllung der Auflagen, neue Straftaten) und geben Anregungen zum weiteren Bewährungsverlauf.
Das Betreuungsangebot umfasst:
- Beratung und
- Unterstützung bei Problemen im
- zwischenmenschlichen Bereich und
- Praktische Hilfen bei Problemen im Wohn- und Arbeitsbereich
- bei Problemen im Umgang mit Behörden
- bei finanziellen Problemen
- Gesprächsangebote
- Motivationsarbeit und
- Vermittlung an Beratungsstellen und andere Institutionen.
Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen arbeiten einzelfallübergreifend und problemorientiert mit anderen Trägern und Institutionen zusammen (z.B. Straffälligenhilfe, Suchtberatungsstellen). Hausbesuche gehören zum Betreuungsangebot.
Die Betreuungsarbeit in der Bewährungshilfe erfolgt unter Zugrundelegung der anerkannten Methoden der Sozialarbeit.
Ziele
Ziel der fachlichen Arbeit der Bewährungshilfe ist es, die soziale Handlungskompetenz der Straffälligen (Klienten) zu verbessern (z.B. Umgang mit Konfliktsituationen, Hilfe zur Selbsthilfe). Hierdurch soll eine erneute Straffälligkeit verhindert werden.
Bewährungshilfe versteht sich als gesellschaftspolitisch geeignetes Instrument, einen stabilisierenden Einfluss auf straffällig gewordene Mitbürger auszuüben. Damit arbeitet sie zugleich präventiv.
Bewährungshilfe ist erheblich kostengünstiger als der stationäre Strafvollzug:
Die laufenden Kosten für einen Inhaftierten in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachen betragen ca. 72,-- € pro Tag (Bundestagsdrucksache 13/9329 v. 02.12.97). Die Errichtung eines Haftplatzes ist dabei nicht inbegriffen.
Die Kosten der Bewährungshilfe betragen dagegen ca. 2,-- € pro Tag und Klient.
Anschriften der Bewährungshilfebüros im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Osnabrück
Bewährungshilfe Bersenbrück Telefonzentrale: 05439/ 608 300 Behörden-Fax: 05439/ 608 305 Stiftshof 6 49593 Bersenbrück |
Bewährungshilfe Lingen Telefonzentrale: 0591/ 97778-0 Behörden-Fax: 0591/ 97778-20 Mühlentorstrasse 18 49808 Lingen |
Bewährungshilfe Meppen Telefonzentrale: 05931/ 845030 Behörden-Fax: 05931/ 845036 Obergerichtsstraße 8 49716 Meppen |
Bewährungshilfe Nordhorn Telefonzentrale: 05921/-304507 Behörden-Fax: 05921/-3045090 Jahnstraße 6 48529 Nordhorn |
Bewährungshilfe I Osnabrück Telefonzentrale: 0541/ 66884-0 Behörden-Fax: 0541/ 66884-15 Schlosswall 6 49080 Osnabrück |
Bewährungshilfe II Osnabrück Telefonzentrale: 0541/ 35842-60 Behörden-Fax: 0541/ 35842-74 Neulandstraße 4 49084 Osnabrück |
Bewährungshilfe Papenburg Telefonzentrale: 04961/ 98239-10/11 Behörden-Fax: 04961/ 98239-14 Hermann-Lange-Straße 5 26871 Papenburg |