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Die Besetzung der Zivil- und Strafkammern mit Angabe von Sonderzuständigkeiten finden Sie hier. |
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Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan als Download. |
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Die Zivilkammern bei den Landgerichten sind zum einen zuständig für die Bearbeitung aller erstinstanzlichen Zivilsachen, d. h. solcher, die in erster Instanz in die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen. |
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In Strafsachen entscheidet das Landgericht im ersten Rechtszug als sog. große Strafkammer nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. |
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Hier finden Sie die Geschäftsstatistik des Landgerichts Osnabrück in Zivil- und Strafverfahren |
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Die Justiz wurde über viele Jahre mit einem antiquierten Behördenapparat gleichgesetzt. Wer hatte sie nicht, die Vorstellung: Man betritt ein Büro in einem Gerichtsgebäude und dort sitzt versteckt hinter Aktenbergen ein mit Ärmelschonern bekleideter Beamter. |
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In der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es im Königreich Hannover, zu dem Osnabrück damals gehörte, zu umfassenden Änderungen der Verfassung und der Gerichtsorganisation. |
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Der Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück (Saal 272) ist der größte Verhandlungssaal im Landgericht. |
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Die Bibliothek des Landgerichts Osnabrück ist eine Präsenzbibliothek, deren Schwerpunkt im Bereich des Zivil- und Strafrechts sowie des zugehörigen Verfahrensrechts liegt. |
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Zielsetzung der Führungsaufsicht ist die Beseitigung oder Verringerung der Gefahr weiterer Straftaten zu erreichen. |
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Fakten zur Verantwortlichkeit des Inhalts und des technischen Betriebes dieser Internetpräsens.
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