Das Landgericht Osnabrück ist
montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.45 Uhr
sowie
freitags (und vor Feiertagen) von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für den Publikumsverkehr geöffnet.
Auch außerhalb dieser Zeiten sind jedoch diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden.
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten befindet sich links vom Haupteingang (neben den Treppen) am Neumarkt.
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