- freiwillig
-eigenverantwortlich
-kreativ
-nachhaltig
Das Landgericht Osnabrück bietet als alternative Form der Konfliktlösung eine sogenannte gerichtliche Mediation an. Dafür sind Richterinnen und Richter zu Mediatorinnen und Mediatoren geschult worden.
Die gerichtliche Mediation betrifft nur Prozesse, die bereits bei Gericht anhängig sind, in denen also etwaige Versuche, den Streit ohne einen Prozess zu schlichten, gescheitert sind oder gar nicht erst unternommen wurden.
In solchen Verfahren bieten wir den streitenden Parteien und ihren Rechtsanwälten an, sich zur Streitbeilegung der Hilfe eines richterlichen, speziell geschulten Mediators zu bedienen, der in dem Konflikt als neutraler Dritter vermittelt und nicht der eigentlich entscheidende Richter ist.
Im Mediationsverfahren trifft der Richter, der als Mediator tätig wird, keine Entscheidungen über den Streit der Parteien. Die Parteien entwickeln vielmehr unter der Moderation des Mediators selbständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und nachhaltige Problemlösung.
Wie läuft ein solches Verfahren ab?
Das Mediationsverfahren wird als besondere Form der Güteverhandlung i. S. v. § 278 ZPO geführt. Es wird nur dann eingeleitet, wenn die Parteien und ihre Rechtsanwälte damit ausdrücklich einverstanden sind. Ohne anwaltliche Begleitung beider Partien wird grundsätzlich keine Mediation durchgeführt.
In einem ersten Schritt legt der für die Entscheidung zuständige Richter (Berichterstatter) eine aus seiner Sicht geeignete Sache der Mediationsabteilung vor.
Sodann fragt der Mediator bei den beteiligten Anwälten die Bereitschaft zur Teilnahme am Mediationsverfahren ab.
Wird die Zustimmung erteilt, wird ein Beschluß des sachlich zuständigen Richters eingeholt, durch den die Sache entspr. §§ 362, 278 Abs. 5 ZPO auf den Mediator als ersuchten Richter zur Durchführung einer Güteverhandlung übertragen und das Verfahren für die Dauer des Mediationsverfahrens zum Ruhen gebracht wird.
Der Mediator spricht einen Termin ab und lädt die Parteien mit ihren Anwälten hierzu ein. Die Mediationsgespräche werden stets in persönlicher Anwesenheit der Parteien in informeller Atmosphäre durchgeführt. Das Gespräch ist nicht öffentlich, es wird vertraulich geführt. Auf Wunsch der Parteien können aber auch weitere Personen an dem Gespräch teilnehmen. Dieser Gesprächsrahmen läßt es zu, auch solche Dinge zu äußern, die in einem öffentlichen Verfahren nicht zur Sprache kämen. Dabei sorgt der Mediator für eine faire und konstruktive Gesprächsatmosphäre.
Ein Protokoll wird nicht geführt, der Mediator nimmt über den Inhalt des Mediationsgesprächs keinen Kontakt mit dem entscheidenden Richter auf, wenn die Mediation nicht zu einem Erfolg führen sollte.
Die Dauer einer Mediationsverhandlung ist (nicht zwingend) auf bis zu 2 Stunden angelegt, um in überschaubarer Zeit zu konstruktiven Lösungen zu kommen.
Kommt es zu einer Einigung, können die Parteien, was regelmäßig geschieht, erklären, dass sie auf die Einhaltung von Ladungs- und Einlassungsfristen und auf die Protokollierung eines Vergleichs vor der erkennenden Kammer verzichten und darum bitten, dass der Vergleich sofort durch den Mediator als ersuchten Richter protokolliert wird.
Mit der Protokollierung ist das Verfahren dann zu Ende.
Für dieses Verfahren entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf Anfragen der Mediationsabteilung positiv reagieren und sich zu einem solchen Verfahren in den dafür geeigneten Fällen bereit erklären würden.
Für Informationen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Serviceeinheit Mediation: Frau Branse, Zi. 192, Tel.: 0541 315 1137, Fax: 0541 315 6137
Das Mediationsteam stellt sich vor: